Mietbedingungen

Mietbedingungen

 

Mietbedingungen:

1. Diese Mietbedingungen wurden herausgegeben, um die Ordnung und Sicherheit der Kunden von LIDO Appartements & Spa in Sarbinowo (im Folgenden LIDO) zu gewährleisten. Die Bedingungen regeln gleichzeitig die Nutzung der Appartements.

2. Die Bedingungen gelten für alle Personen, die sich auf dem Gelände von LIDO befinden.

3. Der Aufenthalt bei den LIDO Appartements beginnt um 14.00 Uhr am ersten Tag der Reservierung und endet um 10.00 Uhr am letzten Aufenthaltstag.

4. Wird das Appartement von dem Gast nach 10.00 Uhr belegt, fallen 50 % der Appartementkosten an.

5. Zur Reservierung des Appartements ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des gesamten Mietpreises auf das genannte Bankkonto zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Anreise zu entrichten. Bei der Stornierung der Buchung wird die Anzahlung nicht erstattet.

6. Der Gast ist verpflichtet, sich an der Rezeption von LIDO unverzüglich nach der Ankunft anzumelden. Zur Bestätigung der Identität ist der Gast verpflichtet, ein Dokument mit einem Foto vorzulegen.

7. Die gemieteten Zimmer und Appartements dürfen an Dritte weder übergeben noch zur Verfügung gestellt werden.

8. Personen, die bei LIDO nicht angemeldet sind, dürfen sich in den Zimmern von 7.00 bis 22.00 Uhr aufhalten.

9. Aus Sicherheitsgründen und aus Sicht des Komforts unserer Gäste ist das Rauchen in den Appartements und anderen Räumen der LIDO-Anlage untersagt.

10. Das Wechseln der Bettwäsche und die Zimmerreinigung finden nach der Abreise der Gäste statt.

11. Auf Wunsch des Kunden können das Wechseln von Bettwäsche und die Reinigung des Zimmers auch während des Aufenthalts vorgenommen werden. Der Bedarf ist an der Rezeption zu melden.

12. Die Nachtruhe in LIDO dauert von 22.00 bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit sind die Gäste verpflichtet sich so zu verhalten, dass die Ruhe der anderen Gäste nicht gestört wird.

13. Der Gast haftet für die Beschädigung oder Zerstörung der Inneneinrichtung oder technischer Geräte von LIDO, die auf sein Verschulden oder Verschulden seiner Besucher zurückzuführen sind.

14. Im Falle eines Schadens ist der Mitarbeiter an der Rezeption unverzüglich zu benachrichtigen.

15. LIDO haftet nicht für die Beschädigung oder Diebstahl von Fahrzeugen des Gastes. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der auf dem Gelände von LIDO befindliche Parkplatz unbewacht ist.

16. Die vom Gast in den Appartements von LIDO überlassenen Gegenstände werden an die von ihm benannte Adresse auf seine Kosten zugesandt.  In Ermangelung einer solchen Verfügung werden die Gegenstände 4 Wochen ab dem Verlassen des Appartements aufbewahrt.

17. Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der von den Nutzern auf die LIDO-Anlage mitgebrachten Gegenstände regeln die Vorschriften der Art. 846 - 849 des Zivilgesetzbuches. Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, Geld, Wertpapieren und Gegenständen vom wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert ist erheblich eingeschränkt, wenn diese Gegenstände nicht in der Rezeption hinterlegt wurden.

18. LIDO kann die Vermietung an einen Gast verweigern, der bei seinem letzten Aufenthalt die Hausordnung grob verletzte und einen Schaden am Vermögen oder an Gästen, Mitarbeitern oder anderen Personen, die sich innerhalb der Anlage aufgehalten haben, verursachte, oder auf andere Weise den Betrieb von LIDO störte.

19. LIDO haftet nicht für Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit Bauarbeiten, Sanierungsarbeiten, Modernisierungen, Ausbauarbeiten usw., die in benachbarten Appartements und im Außenbereich möglicherweise stattfinden können. Wir behalten uns vor, dass alle Forderungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unannehmlichkeiten vollständig abgewiesen werden.

20. Der Gast von LIDO hat das Recht gegen eine gesonderte Gebühr ein Tier in der Wohnung zu halten. LIDO darf nicht mit Hunden, die als gefährlich gelten sowie anderen Tieren, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des menschlichen Lebens darstellen, insbesondere mit giftigen Tieren, betreten werden.

21. Das Tier ist auf dem Gelände von LIDO an der Leine zu führen.

22. Der Hotelgast übernimmt volle materielle Haftung für jegliche Schäden oder Zerstörungen, die durch das Tier an der Inneneinrichtung und den technischen Vorrichtungen des Hotels verursacht werden.

23. Die Einwände in Bezug auf die Qualität der Leistungen sind an der Rezeption von LIDO zu melden.

24. Die Reservierung gilt als Anerkennung dieser Hausordnung.